Versammlungsbeschlüsse seit der Vereinsgründung
Versammlungsbeschlüsse seit der Vereinsgründung 1953
(Jahre in denen keine Beschlüsse gefasst worden, außer die Vorstandsentlastung, werden nicht aufgeführt)
1953:
· Die Satzung wird angenommen
· Jeder Gartenfreund muss 10 Pflichtstunden im Jahr leisten, alte Leute werden von der Pflichtarbeit befreit und alleinstehende Witwen bekommen leichte Arbeiten. Für nicht geleistete Pflichtstunden muss der Gartenfreund 1,20 DM pro Stunde bezahlen.
1960:
· Das Zeitungsgeld wird um 36 Pfennige erhöht
· Die Pflichtstunden werden bis zum 31.12.1960 auf 5 Stunden festgesetzt, für nicht geleistete Pflichtstunden müssen 2,00 DM bezahlt werden.
· Ein unentschuldigtes Versammlungsversäumnis kostet dem Gartenfreund 1,00 DM.
1961:
· Das Radfahren und Motorradfahren auf den Wegen ist grundsätzlich verboten.
· Hunde sind im Gartengelände an der Leine zu führen.
1962:
· Der Vereinsbeitrag wird von 24,80 DM auf 30 DM erhöht.
· 5 Pflichtstunden sind im Jahr zu leisten, für nichtgeleistete Pflichtstunden müssen 5,00 DM bezahlt werden.
· Das Fahrradfahren auf den Wegen soll mit einer Strafe von 5,00 DM geahndet werden.
· Beim Aufstellen von Gewächshäusern soll möglichst einheitlich verfahren werden.
· Gartenabschätzungen werden nach den neusten Bestimmungen von den Abschätzern kostenlos vorgenommen. Die Abschätzlisten werden vom Vorstand geprüft und unterschrieben.
· Das Halten von Tieren: Hühner, Tauben, Kaninchen usw. muss dem Vorstand gemeldet werden.
· Die Gartenzeitung soll zum 01.01.1963 abbestellt werden.
· Die Pflichtstunden werden auf 15 Stunden erhöht (als Grund wurde der Bau des Vereinsheims angegeben)
1963:
· Lauben müssen den Vorschriften entsprechend gebaut werden. Die Zeichnungen und Anträge müssen dem Vorstand zur Überprüfung vorgelegt werden.
· Die über 70ig jährigen Gartenfreunde brauchen keine Pflichtstunden leisten.
1964:
· Aufwandsentschädigung für den geschäftsführenden Vorstand (Vorsitzender, Schriftführer, Kassierer) 50,00 DM (stellv. Vorsitzender) 40,00 DM
· Für das Jahr 1964 werden pro Mitglied 8 Pflichtstunden festgelegt
· Die Verpachtung des Vereinsheims muss die Zustimmung der Versammlung haben. Der Bewirtschafter des Vereinsheims muss Vereinsmitglied sein.
1966:
· Für die anfallenden Vereinsarbeiten wird eine Umlage von 10,00 DM pro Mitglied erhoben.
1967:
· Die Pacht wird von bisher 30 DM auf 40 DM erhöht. Das Wort „Pacht“ wird bei künftigen Rechnungen durch das Wort „Beitrag“ ersetzt.
1968:
· Die Gartenzeitung soll abbestellt werden.
· Verstorbene Mitglieder sollen mit einem Nachruf in der Tageszeitung gewürdigt werden.
· Das Vereinsheim soll eine Trennwand erhalten
1969:
· 8 Pflichtstunden muss jedes Mitglied im Jahr leisten. Ausgenommen sind Mitglieder über 65 Jahre. Bei Nichterfüllung kostet dies pro Stunde 3 DM.
· Das Sommerfest 1969 soll ohne Kinderfest stattfinden.
· Jedes Mitglied muss 5 DM für das Wassergeld zuzahlen.
1970:
· Die Laubenversicherung soll von 6 DM auf 9 DM angehoben werden.
1972:
· Das Wassergeld wird auf 10 DM erhöht.
· Die Pflichtstunden werden von 8 auf 6 Stunden runtergesetzt, für nichtgeleistete Pflichtstunden wird der Betrag pro Stunde von 3 DM auf 5 DM erhöht.
1973:
· Der Asternweg soll verbreitert werden
· Nach neuen Richtlinien dürfen Lauben mit allen Nebenbauten nur 21m² betragen, bei Abschätzungen werden aber nur 15m² bezahlt.
· Da die Gemeinschaftsarbeit sehr zu wünschen übrig läßt, ist beschlossen worden, dass jeder in Zukunft seine Pflichtstunden ableisten muss. Wer dazu nicht in der Lage ist, soll sich gegen Bezahlung einen Ersatzmann suchen. Eine Bezahlung von Pflichtstunden dem Verein gegenüber ist nicht mehr möglich.
1974:
· Alle Veranstaltungen, die im Vereinsheim durchgeführt werden, sollen in einem Buch festgehalten werden.
· Bei der Festsetzung eines neuen Pachtvertrages für das Vereinsheim, soll das Kalenderjahr maßgebend sein. Der Pachtvertrag ist immer für ein Jahr gültig.
· Die Pflichtstunden sind auf 6 Stunden festgelegt worden.
· Jedes Vereinsmitglied ist verpflichtet seine Wasseruhr selbst zu kontrollieren. Stellt sich heraus, dass seine Wasseruhr im Laufe des Jahres unbrauchbar geworden ist und dies dem Vorstand nicht gemeldet wurde, dann wird dem Gartenfreund der doppelte Wasserverbrauch des Vorjahres in Rechnung gestellt.
· Wer sein Wassergeld bis zum 01.Juli eines Jahres nicht bezahlt hat, dem wird der Wasserhahn zugedreht und verplombt.
1975:
· Der Vereinsbeitrag muss bis zum 31. März des laufenden Jahres bezahlt sein. Beim Versäumen der Frist wird für jeden darauffolgenden Monat ein Versäumniszuschlag von 5 DM erhoben. Diese Regelung tritt ab 01.Januar 1976 in Kraft.
· Gartenkündigungen und Neuverpachtungen: Gartenabschätzungen sollen nicht mit dem Pächter vorgenommen werden. Das Geschäftsjahr, gleich Kalenderjahr, ist maßgebend. Bis zum 31. Oktober kann der alte Besitzer noch abernten, muss aber ab den 1. Oktober dem neuen Besitzer Gelegenheit geben, den Garten für eventuelle Neupflanzungen schon benutzen zu dürfen. Der festgelegte Abschätzungsbetrag darf nur an den Kassierer bezahlt werden. Gartenlauben werden nicht abgeschätzt. Private Abmachungen mit dem alten Besitzer haben, sofern es sich um Gartenabschätzungen handelt, keine Gültigkeit. Bei der Neuaufnahme muss gleichzeitig mit dem Aufnahmeschein 50 DM bezahlt werden. Damit soll verhindert werden, dass neue Bewerber einen Aufnahmeantrag ausfallen, einen Garten zugewiesen bekommen, aber sich dann nicht mehr sehen lassen.
· Da der Vorstand die Entscheidung bei einer neuen Bewirtschaftung des Vereinsheims nicht mehr allein tragen will, soll in Zukunft über die Neubesetzung des Vereinsheims in der Mitgliederversammlung abgestimmt werden.
· Vereinsmitglieder müssen laut Versammlungsbeschluss 50 DM an Saalmiete für eine Familienfeier im Vereinsheim bezahlen.
1976:
· Für eine nicht geleistete Pflichtstunde wird der Betrag auf 10 DM erhöht.
· Laut Versammlungsbeschluss soll ein Pflichtstundenbuch eingeführt werden.
· Die Vergabe von Gärten darf nur vom Vorstand durchgeführt werden. Diese Aufgabe unterliegt dem 2. Vorsitzenden, der auch die Aufnahmeanträge ausgibt und dem 1. Kassierer weitreleitet. Der Vorstand beschließt, ob der Antrag angenommen oder abgelehnt wird. Der Bewerber muss schriftlich über Aufnahme oder Ablehnung benachrichtigt werden.
· Der von einem Gartenfreund eingebrachte 3-Punkte-Antrag über einen reibungslosen und klärenden Ablauf des Vereinsgeschehen ist angenommen worden.
· Die neue Satzung des Landesverbandes Braunschweig für Kleingärtnervereine ist von der Versammlung einstimmig angenommen worden.
1977:
· Der Vorstand soll sich um einen Anbau ans Vereinsheim bezüglich eines Vorstandszimmers kümmern.
1978:
· Vorstandsaufwandsentschädigung:
1. Vorsitzender 125 DM
Stellv. Vorsitzender 100 DM
1. Kassierer 150 DM (inklusive Mankogeld)
Stellv. Kassierer 75 DM
1. Schriftführer 75 DM
Stellv. Schriftführer 75 DM
Gartenwart 100 DM
Wasserwart 100 DM
Fachberater 75 DM
· Wenn ein Garten von den Abschätzern abgeschätzt worden ist, dar nichts mehr aus dem Garten entfernt werden.
· Für die Schäden, die von den Gästen der Gartenpächter verursacht worden sind, ist allein der Gartenpächter verantwortlich.
· Der Pachtpreis wird für 1979 auf 80 DM erhöht.
· Für 1m³ Wasser muss der Kleingärtner für 1978 nun 1,80DM bezahlen.
1979:
· Der Fachberater ist in Zukunft dafür verantwortlich, dass beim Laubenbau entsprechend der Zeichnung die Baugrößen eingehalten werden.
· Der Garten Ringweg 7 soll mit Erde aufgefüllt werden. Hier soll auch eine feste Mauer gezogen werden und als Abschluss eine neue Hecke erstellt werden.
· Der Bau eines Vorstandszimmers und eines Werkstattraumes sinf beschlossen worden.
· Das Verbrennen von Gartenmüll in den Lauben am Samstag und Sonntag wird wegen der Geruchsbelästigung untersagt. Die Schornsteine müssen mindestens 50 cm über den Dachfirst hinausgehen. Wenn diese Maßnahmen nicht befolgt werden, wird vom Verein aus der Kreisschornsteinfegermeister eingeschaltet. Die festgestellten Mängel und die Kosten gehen zu Lasten des Gartenfreundes.
1980:
· Das Wasser wird am 15. März eines Jahres angestellt und am 15. Oktober des Jahres wieder abgestellt.
· Eine Aufnahmegebühr von 10 DM wird bei Neuaufnahme erhoben.
· Die Weihnachtsfeier für Kinder wird in diesem Jahr mit 4 DM vom Verein bezuschusst.
· Das Eintrittsgeld für das Erntedankfest wird mit 7 DM festgelegt.
· Die Schäden, die von LKW-Fahrern verursacht werden, der für einen Gartenpächter Material bringt, haftet grundsätzlich der Gartenpächter.
· Vom Garten Halde 1 wird ein 4-5m breiter Streifen abgezweigt.
· Die Hecke wird grundsätzlich nur im Auftrag des Vereins geschnitten.
1981:
· Wenn Mängel am Wasserzähler festgestellt werden und Gartenmitglieder dieses dem Vorstand nicht melden, soll der Durschnitt seines Wasserverbrauches der letzten 3 Jahre verrechnet werden, die der Gartenfreund dann bezahlen muss. Das Mitglied ist verpflichtet seinen Zähler im Laufe des Jahres zu kontrollieren und Mängel anzuzeigen.
· Satzungsänderung §9 (7) und §13 (3)
· Die Zeitung der Kleingärtner wird nicht durch Postbezug sondern wie bisher über den Verein erfolgen
· Am Ringweg werden auf beiden Seiten Tore eingebaut, die abschließbar sind.
· Der Vorstand kann über eine Summe von 1000 DM ohne vorher eine Versammlung einzuberufen frei verfügen.
· Es wird ein Notstromaggregat und eine Heckenschere gekauft.
1982:
· Bis zum Frühjahr 1984 müssen alle Gartenfreunde neue Wasserzähler haben.
· Das Wassergeld wird von 1,80 DM auf 2,00 DM erhöht.
· Es wird der Einbau einer Zentralheizung im Vereinsheim beschlossen.
· Das Toilettendach soll erneuert werden.
· Eine Rechtschutzversicherung soll abgeschlossen werden.
· Der Heckenschnitt soll einheitlich sein.
· Der Heckenschnitt soll 2x im Jahr erfolgen. Die beiden Heckenschneider erhalten ein Entgelt von 250 DM.
1983:
· Das Geld, dass die ehemalige Vereinswirtin dem Verein schuldet, soll durch einen Rechtsanwalt eingetrieben werden.
· Es soll ein 5-flammiger Wirtschaftsherd für die Küche des Vereinsheims und eine 5-Liter Gastherme gekauft werden. Des Weiteren soll eine Gasleitung im Vereinsheim verlegt werden.
· Das Küchendach soll erneuert werden.
· Der § Saalmiete soll aus dem Pachtvertrag für das Vereinsheim gestrichen werden.
1984:
· Der Wegbau im Ringweg wird beschlossen.
· Im Vereinsheim sollen Kunststofffenster eingebaut werden.
· Der Wegbau wird mit Verbundsteinbepflasterung beschlossen.
· Die Gartenzeitung soll per Post den Gartenmitgliedern zugestellt werden.
1985:
· Es wird ein Festausschuss für alle Feste beschlossen zu wählen.
1986:
· Für das Vereinsheim wird beschlossen: Verkleidung des Giebels, Erneuerung des Toilettendachs, Fassadenanstrich und Anbau des Vorstandszimmers.
1987:
· Bewilligung für das noch benötigte Geld für den Anbau am Vereinsheim (Vorstandszimmer) von ca. 9.000 DM – 10.000 DM. Neudeckung des Küchendaches des Vereinsheims.
1988:
· Abschluss eines Wartungsvertrages für die Gastherme und Heizung im Vereinsheim.
1989:
· Neue Satzung von 1989 wird beschlossen.
1990:
· Antrag Strom in die Gärten zu legen wird angenommen.
· Die Kassenprüfer werden für die Kassenprüfung nicht mehr bezahlt.
· In der Anlage gilt vom 01. Mai bis 31. August ein generelles Fahrverbot für Motorfahrzeuge. Davon ausgenommen sind Lieferungen von Baumaterial und Mist.
· Die Pacht ist um 2 Pfennig pro m² und das Wassergeld um 10 Pfennig pro m³ erhöht worden.
1991:
· Das Wassergeld ist von 2,20 DM auf 2,50 DM pro m³ angehoben worden. Gartenfreunde, bei denen der Wasserzähler immer auf 0 steht, müssen eine Gebühr von 5 DM bezahlen.
· Die Gartentore bleiben am dem 01. Januar für immer geschlossen.
· Erneute Abstimmung über eine Stromversorgung ergibt, dass die Mehrheit dagegen ist.
1992:
· Anhebung des Pachtzinses ab 1993 auf 0,25 DM pro m².
· Anhebung des Vereinsbeitrags von 40 DM auf 55 DM.
1994:
· Die Gartentore sollen in der Zeit vom 1. April bis 30. September eines Jahres jeden Samstag in der Zeit von 8 Uhr bis 12 Uhr für Materiallieferungen geöffnet sein. In der Zeit vom 01. - 31. Oktober eines Jahres sollen die Tore ganz offenbleiben. In der Zeit vom 01. November bis 31. März soll der Autoverkehr ganz verboten sein. Ausnahmen können vom Vorstand genehmigt werden.
· Erhöhung des Pflichtstundensatzes von 10 DM auf 15 DM.
· Ein in unserer Gartenanlage gebautes Gewächshaus sollte nicht größer als 6m² und nicht höher als 2,30m sein.
1995:
· Erhöhung des Wassergeldes von 2,50 DM auf 2,80 DM.
· Der Wasserzähler soll nach 6 Jahren Laufzeit ausgetauscht werden.
· Die Einfahrt zum Parkplatz soll in die Mitte verlegt werden und die Barriere entfernt werden.
· Mitglieder zahlen ab sofort einen Beitrag von 47 DM.
· Der Pachtzins wird auf 0,30DM pro m² erhöht.
1996:
· Wasserzähler sind nicht mehr nach 6 sondern nach 12 Jahren auszutauschen.
· Der kleine Flügel des Eingangstores zum Gartengeländes soll morgens auf- und abends abgeschlossen werden.
· Fahrradfahren ist in der Anlage erlaubt.
1997:
· Es wird beschlossen, dass die Gartenmitglieder dem Verein ein zinsloses Darlehen von 150DM zur Verfügung stellen. Die Rückzahlung soll ab 1999 in fünf Raten erfolgen. Bei einem Gartenwechsel erhält der alte Pächter das Geld sofort zurück. Der neue Pächter wird mit dem Restdarlehen belastet.
1998:
· In der Zeit vom 01. Mai bis 30. September dürfen in der Gartenanlage keine Heizöfen betrieben werden. Wegen der Rauchbelästigung hat der Vorstand den Antrag gestellt, dass bei sommerlichen Temperaturen keine Holz-, Kohle- und Ölöfen in den Lauben betrieben werden dürfen.
2001:
· Wegen der Erhöhung der Unfallversicherung wird der Beitrag auf den Mitgliedsbeitrag aufgeschlagen.
· Aufwandsentschädigungen für den Vorstand:
Vorsitzender 20 DM
Stellv. Vorsitzender 15 DM
Kassierer 25 DM
Stellv. Kassierer 15 DM
Schriftführer 20 DM
Stellv. Schriftführer 15 DM
Fachberater 20 DM
Gartenwart 20 DM
Stellv. Gartenwart 15 DM
Wasserwart 20 DM
· Vereinsbeitrag beträgt durch die Euroumstellung für Mitglieder mit Garten 43,50 € und für Mitglieder ohne Garten 29 €.
2003:
· Neue Satzung von 2001 wird beschlossen.
· Anschaffung neuer Küchenteile.
· Wasserzähler sollen erst bei Defekt getauscht werden.
2004:
· Pacht wir bei Neueintritt ab 01. Juli eines Jahres nur anteilig auf die Monate berechnet.
2010:
· Einführung einer obligatorischen Versicherung für nicht FED-versicherte Gartenlauben zur Abfuhr von Brandschutt (Sondermüll) in Höhe von 3 € pro Jahr
· Neufestsetzung des Pachtzinses für die Vereinsgaststätte
2015:
· Erhöhung der Pflichtstunden auf 8 Stunden
· Mitgliedbeitrag wird auf 63,50 € beschlossen.
2017:
· Beschluss der Satzung von 2016
· § 10 Punkt 5f: der 5-fache Satz des Mitgliedsbeitrages kann als Umlage beantragt werden.
· Der Beitrag für den Bezirks- und Landesverband wird extra auf der Rechnung aufgeführt. Der Mitgliedsbeitrag wird auf 47€ festgesetzt. Der Beitrag an den Bezirks- und Landesverband wird jährlich von dort festgelegt und beträgt aktuell 17,70 €
2021:
· Einmalige Umlage von 37 € zur Haushaltssicherung
· Änderung der Gartenordnung
· Änderung der Satzung bei § 10 (7) und bei § 11 (5)
2023:
· Pflichtstundenbeitragserhöhung von 10 € auf 15 €
· Anschaffungsgrenze für Vorstand ohne Mitgliedsbeschluss auf 1.000 € erhöht.
· Rücknahme der Vertretungsmöglichkeit, da dies nicht rechtmäßig ist.
· Ab 2024 müssen für den Postbezug der Gartenzeitung 15 € zusätzlich zum Mitgliedbeitrag bezahlt werden. Bei Digitalbezug der Gartenzeitung bleibt es bei dem Mitgliedsbeitrag.
· Alle Gartenfreunde müssen Gemeinschaftsarbeiten leisten. In diesem Punkt darf die Satzung nicht geändert werden.
· Aufwandsentschädigung für den Vorstand für 12 Monate 90 €
· Einführung einer Gebührenordnung als Anhand der Satzung
· Gemeinschaftsarbeiten enthalten auch leichte Aufgaben
· Neuverpachtungen mit 1 Jahr Probezeit
· Erhöhung des Mitgliedsbeitrages um 5 € auf 75,90 € (inkl. Beitrag zu den Verbänden, die nicht mehr extra aufgeführt werden dürfen)
· Radfahren ist in der Anlage verboten. (Ausnahmen Kleinkinder)
· Der Heckenschnitt am Hauptweg muss außen von den Gartenpächtern geleistet werden, ohne dafür Gemeinschaftsstunden zu erhalten.
2024:
· Jährliche Vorauszahlung einer Wasserpauschale in Höhe von 15 €
· Einmalige Umlage von 32 € wegen hohem Wasserverlust.
· Sicherheitsleistung in Höhe von 300 € bei Neuverpachtungen
· Aufstellen von Pools mit max. Durchmesser von 4m / 4x2m sind erlaubt
· Änderung der Ruhezeit am Samstag auf 18 Uhr.
· 14-tägige Frist für den Heckenschnitt, ansonsten wird vom Verein auf Kosten des Gartenpächters geschnitten.
2025:
· Änderung der Gartenordnung (Verbot von Cannabisanbau, etc.)
· Änderung der Schlichtungsordnung